Unsicherheit, die zum Teil auf oberflächlicher interessensorientierter Verbreitung von Informationen beruht.
„Dabei kann jeder Vermieter Nebenkosten
und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete
rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können
sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel
berechtigt den Mieter zur Mietminderung“,
so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent.
Eine
wichtige Voraussetzung für die Abrechnung der
Betriebskosten und Nebenkosten schafft der Mietvertrag.
Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten,
über die abgerechnet werden soll, explizit genannt
werden.
Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören
beispielsweise:
• Die Grundsteuer,
• die Kosten der Wasserversorgung,
• die Kosten der Entwässerung,
• die Kosten der Heizung und Warmwasser,
• die Kosten für den Aufzug,
• die Kosten für die Straßenreinigung,
• die Müllbeseitigung u.s.w.
Die umlagefähigen
Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt.
Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert
sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt
werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei
Instandhaltungskosten.
Bei Mietverhältnissen über
Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum.
Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter
bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für
die Verwaltungskosten.
Sein Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab –
Betriebskosten, die zweite Miete“ liefert alle wichtigen
Informationen zur korrekten Abrechnung der
Mietnebenkosten.
Mieterhöhungen sind kein Buch mit
sieben Siegeln.
Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur
dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet
werden.
"Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das
Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines
Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat
kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige
von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt.
Sein neuester Ratgeber „Mehr Moneten mit
Mieterhöhung“ macht es jedem Vermieter leicht und hilft
unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem
Mieter korrekt anzukündigen.
Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur
Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung
des Mietverhältnisses.
Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung
und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche
Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst.
In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand –
Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass
nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern
an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss.
Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema
„Mietminderung“ steckt und sich gut vorbereitet
hat.
In seiner klaren Sprache führt der Autor den
Leser zielsicher durch den Mietdschungel.
Zu jedem Buch sind die entsprechenden Musterbriefe
beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen
Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur
Verfügung.
Die Bücher sind als Downloadversionen oder gebundene Ausgaben im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.
V.i.S.d.P. und Ihr
Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net



