In diesen Tagen werden wieder viele Menschen ein Schreiben im Briefkasten finden, das eine solche oder eine ähnliche Überschrift trägt. Einige dieser Menschen werden zunächst in Panik verfallen und unüberlegt und kopflos handeln. Aber wie sollte man sich verhalten, wenn einem eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in sogenannten Internet- Tauschbörsen (auch als Filesharing- oder Peer-to-Peer-Netzwerke bezeichnet) bei sich im Briefkasten findet? Was ist eigentlich eine Abmahnung und wie reagiert man darauf am besten?
1. Was ist überhaupt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung hat den
Zweck die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
(einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu
verhindern und dient der außergerichtlichen
Streitbeilegung.
In § 97 a UrhG ist festgeschrieben, dass der Verletzte
vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den
Verletzer auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit
geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer
angemessenen Vertragsstrafe bewehrten
Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
2. Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bitte atmen Sie erst einmal ruhig durch. Auch wenn Sie wahrscheinlich zunächst die Höhe der Forderung schockt, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn in den meisten Fällen kann die Angelegenheit mit einem erheblich geringeren finanziellen Aufwand beigelegt werden.
Bitte machen Sie in der ersten Aufregung nicht folgende
Fehler:
• Unterlassungserklärung unterschreiben und
wegschicken
• Geld auf das angegebene Konto überweisen
• bei der Kanzlei anrufen und Informationen
preisgeben
Auf keinen Fall sollten Sie sich ohne
Rücksprache mit einem Anwalt schriftlich einlassen. Dies
könnte sich im Nachhinein zu Ihrem Nachteil auswirken.
Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung ohne
vorherige anwaltliche Prüfung abgegeben werden. Eine
Unterlassungserklärung kann weitreichende und
langfristige Konsequenzen haben.
Beauftragen Sie einen auf diese Gebiete spezialisierten
Rechtsanwalt. Wer am Herz erkrankt ist sucht schließlich
auch keinen Allgemeinmediziner auf. Deshalb sollten Sie
nur einen Anwalt mandatieren, der sich gerade in dieser
Spezialmaterie auskennt und Erfahrung auf diesem Gebiet
hat.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt mandatieren,
achten Sie bitte darauf, wie hoch das anwaltliche Honorar
ist. Absehen sollten Sie von einer Beauftragung, wenn die
Höhe des Honorars nicht von Anfang an feststeht oder
dieses unangemessen hoch erscheint.
Weiterhin sollten Sie sich erkundigen, welche Tätigkeiten
von dem Honorar umfasst sind. Ist von dem Honorar
lediglich das Verfassen der Unterlassungserklärung
umfasst oder beinhaltet dieses auch die Korrespondenz mit
der Gegenseite?
3. Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren?
Dazu
können wir Ihnen nicht raten. Nichts zu tun, ist die
schlechteste aller möglichen Reaktionen.
Tatsächlich ist vor noch vor wenigen Jahren empfohlen
worden, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass
Abmahnanwälte die Sache dann auf sich beruhen lassen.
Mittlerweile sind die Anwälte jedoch dazu übergegangen,
in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken.
Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere
Tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung
auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend
strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben!
Bitte betrachten Sie diese Hinweise als ersten
Überblick über die grundlegenden Verhaltensregeln, die
Sie beachten sollten, wenn Sie eine Abmahnung wegen
Verletzung des Urheberrechts bekommen haben. Weitere
Informationen bezüglich Abmahnungen finden Sie unter www.abgemahnt-hilfe.de.
Nächste Woche informieren wir Sie unter anderem über die
Frage, woher Ihre Anschrift bekannt ist.
Ihr
Tobias Arnold



