Wenn der Gesetzgeber Kosmetikunternehmen eine Vereinfachung von Regulierungen verspricht, ist Vorsicht geboten. Denn nicht selten hat sich eine geplante Vereinfachung letzten Endes als Verschärfung für die Unternehmenspraxis entpuppt. Ein weiteres Beispiel dafür könnte die Ende März verabschiedete neue EU-Kosmetikverordnung sein. Sie tritt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich noch Ende 2009 mit einer Übergangsfrist von bis zu 42 Monaten in Kraft.
juravendis Rechtsanwälte beschäftigen sich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html insbesondere mit den folgenden Fragestellungen:
o Cosmeceuticals und andere Borderline-Produkte?
++ Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Biozid-Produkten,
Lebensmitteln & Co
o Was bringt das neue
Kosmetikrecht?
++ Die Änderungen durch die neue
EU-Kosmetikverordnung
o Health Claims und
Beauty Claims?
++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen
für Kosmetika
o Haben Sie aktuellen
Handlungsbedarf?
++ Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige
Verfügungen und behördliche Beanstandungen
o
Strategien für die Zukunft?
++ Der Kosmetikvertrieb nach Geltung der Verordnung (EG)
Nr. 1223/2009
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Kosmetikbranche zu deren spezifischen kosmetikrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von kosmetischen Mitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Lebensmittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Kosmetika sowie zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen und dem Inverkehrbringen von kosmetischen Geräten.



