Unsere speziellen Beratungsleistungen zur Futtermittelverordnung für Futtermittelunternehmen und -hersteller:
Ergänzungsfuttermittel und
andere Borderline-Produkte?
++ Abgrenzung gegenüber Tierarzneimitteln, Tierkosmetika
und Biozid-Produkten
Was bringt das neue
Futtermittelrecht?
++ Die Änderungen durch die neue
EU-Futtermittelverordnung
Futtermittel und die
Health Claims?
++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen
für Futtermittel
Strategien für die
Zukunft?
++ Der Kosmetikvertrieb nach Geltung der Verordnung (EG)
Nr. 767/2009
Haben Sie aktuellen
Handlungsbedarf?
++ Entwurf eines Lohnherstellungsvertrags und anderer
Verträge, Produkthaftungsfälle, Pflichtkennzeichnung,
Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen
und behördliche Beanstandungen
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.juravendis.de/futtermittelverordnung
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Futtermittelbranche zu deren spezifischen futtermittelrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von Futtermitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Tierkosmetika / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Futtermitteln, insbesondere Health Claims, zum Im- und Export sowie zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Futtermitteln.
B&B
Consulting GbR
Tobias Boltze
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
Tel: 08106-37789-12
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