Die rechtliche Betreuung Menschen zu übertragen, die dafür nicht qualifiziert sind, ist ein gefährlicher Trend, kritisiert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB). So seien Versuche abzulehnen, die Unterstützung von alten, kranken oder behinderten Menschen beispielsweise Mitarbeitern der Post zu übertragen oder anderen Personen, denen dafür die Vorbildung fehlt. „Die professionelle rechtliche Betreuung braucht Menschen, die dafür qualifiziert sind“, betont Thomas Behrendt, BdB-Landesvorsitzender in Berlin.
Der BdB unterstützt ausdrücklich das ehrenamtliche
Engagement jener Menschen, die sich als ehrenamtliche
Betreuer häufig um Familienangehörige kümmern und die
von den Betreuungsvereinen umfassend geschult und
begleitet werden. Behrendt: „Ohne deren Unterstützung
könnten keine 1,3 Millionen Menschen betreut werden.“
Doch gehe es dabei vor allem um private Lebenshilfe.
Unzureichende Anforderungen
„Dagegen kritisieren wir die derzeitige Praxis, Menschen
die berufsmäßige rechtliche Betreuung zu übertragen,
denen dafür jede Vorbildung fehlt“, so Behrendt.
BdB-Geschäftsführerin Anette Reinders warnt nicht nur
aus „ethisch-moralischen Gründen“ vor Versuchen,
Postmitarbeiter an Betreuungsbüros und -vereine
auszuleihen. Auch die „Qualitätsanforderungen, wie sie
die Post AG und die Vereine stellen, sind absolut
unzureichend“, so Reinders.
Diplom-Sozialarbeiter Thomas Behrendt betont: „Wenn wir
unsere Klienten bei Rechtsgeschäften unterstützen, wenn
wir ihr Vermögen verwalten oder sogar in medizinischen
Fragen Entscheidungen treffen müssen, dann tragen wir
dabei eine Verantwortung, die nicht auf Berufsfremde
übertragen werden kann.“
Risikoreicher Kostendruck
Behrendt macht den Kostendruck im Sozialwesen als eine
wesentliche Ursache dafür aus, die Arbeit der
Berufsbetreuer/innen in die Hände Berufsfremder zu legen.
Doch es reiche nicht, bei der Auswahl eines
hauptberuflichen Betreuers einzig auf dessen Leumund zu
achten oder ob die Berichtspflicht erfüllt werde. „Wer
als rechtlicher oder gesetzlicher Vertreter agiert,
braucht mehr als die oft bemühte „Lebenserfahrung“
oder den „gesunden Menschenverstand“, so Behrendt
weiter. Er fordert: „Die fachliche Qualifikation muss
nachgewiesen werden.“
Solange jedoch die Arbeit der Berufsbetreuer/innen nicht
als Beruf anerkannt werde, so lange nicht einmal die
Tätigkeitsbezeichnung gesetzlich verankert sei, könne in
Grauzonen agiert werden. So kritisiert der BdB schon lange
das Fehlen grundlegender Qualitätsstandards, oder dass
der Nachweis von Weiterbildungen nicht verlangt werde.
Dies erhöhe das Risiko der bedürftigen Menschen, an
einen unqualifizierten „Lebensmanager“ zu geraten.
Vorbildliches Qualitätsregister
Um qualifizierte Berufsbetreuer/innen leichter
identifizieren zu können, hat der BdB ein
Qualitätsregister eingeführt. „Wer darin aufgenommenen
wird, dokumentiert dadurch seine beruflichen
Fachkenntnisse und Befähigungen gegenüber Gerichten und
Behörden, die uns beauftragen“, erläutert Thomas
Behrendt. Auch die Klienten und deren Angehörige könnten
sich daran orientieren.
Schon heute würden die im BdB organisierten mehr als 6
000 Betreuer/innen über einschlägige
Hochschulabschlüsse verfügen, z.B. als Sozialarbeiter
oder Juristen, und Fachkenntnisse, Qualifikationen und
eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen nachweisen,
um in das Qualitätsregister aufgenommen zu werden. Ziel
des BdB sei es, die Tätigkeit der Berufsbetreuer/innen
als anerkannten Beruf zu etablieren, für den es
Zugangsvoraussetzungen geben müsse.
Mit der jetzt vom Verband organisierten Kampagne „Sozial
& Fair“ (SoFa), die vom 26. August bis 10. September
durch deutsche Städte tourt, soll auf die Arbeit der
Berufsbetreuer/innen aufmerksam gemacht werden. In
öffentlichen Diskussionen, zu denen Politiker,
Sozial-Experten und Klienten an zentralen Plätzen auf ein
rotes Sofa eingeladen werden, geht es auch um die
Professionalität und die Zugangsvoraussetzungen in der
Berufsbetreuung.
Über den BdB
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB)
zählt mehr als 6.000 Mitglieder und wurde 1994 im Zuge
des neuen Betreuungsrechts gegründet. Damit ist der BdB
die größte Interessenvertretung des Berufsstandes
"Betreuung". Der Verband vertritt berufsständische
Interessen bei Politik und in der Öffentlichkeit,
entwickelt den Beruf fachlich weiter, setzt sich für die
Qualitätsentwicklung und -sicherung in der
Betreuungsarbeit ein und bietet umfangreiche Service- und
Dienstleistungen.
BdB – Bundesverband der
Berufsbetreuer/innen
Landesverbände Berlin & Brandenburg
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