Das Urteil entschied außerdem, dass die Gründer der
Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht
auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäß Artikel 9
und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention
haben.
In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht "stellte
fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit
hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte
auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner
organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller
konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als
nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die
russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft
ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse
Gemeinschaft - eingereicht vom ersten und zweiten
Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen
Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers -
wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der
Gruppierungen* abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der
eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung - zu
dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte
Antragsteller existierte - ihnen keinerlei praktische oder
wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die
Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche
Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu
schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in
der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer
religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend
befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller
aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte
von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt
wurden."
Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.
Der Gerichtshof stellte abschließend fest: "Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" war. Dem gemäß liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor."
Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: "Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt."
Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,
Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.
Kontakt: Jürg Stettler,
Pressesprecher Scientology Kirche Deutschland, Telefon
089-27817732.
Das Urteil ist auch auf der Website www.echr.coe.int zu
finden.
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