„Unsere Kritik an dem Gesetz bleibt nach den
beschlossenen Änderungen des BKA-Gesetzes bestehen: Für
Journalisten gibt es keinen ausreichenden Schutz mehr vor
heimlicher Überwachung, vor Durchsuchungsaktionen und vor
Forderungen, ihr Recherchematerial herauszugeben“,
kritisiert ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter.
Es sei zwar zu begrüßen, dass für Online-Durchsuchungen
nun grundsätzlich die Erlaubnis eines Richters nötig
seien. Aber nach wie vor könne das BKA die E-Mail- und
Telefonkommunikation von Journalisten überwachen und
Computer-Durchsuchungen durchführen. Zudem könnten die
Ermittler von Journalisten verlangen, ihre Recherchen und
Quellen offen zu legen.
„Tragende Säulen der Pressefreiheit, das
Zeugnisverweigerungsrecht sowie der Informantenschutz,
werden geschwächt. Grundfreiheiten dürfen nicht im Namen
der Terrorabwehr ausgehöhlt werden. Der Bundesrat sollte
dem Gesetz seine Zustimmung ein weiteres Mal
verweigern“, appelliert die ROG-Geschäftsführerin an
die Mitglieder des Bundesrates.
Informanten müssen sich vertraulich an Journalisten
wenden dürfen – ohne zu fürchten, dass die von ihnen
überbrachten Informationen in die Hände von BKA-Fahndern
geraten. Nur so sind Journalisten in der Lage,
investigativ zu recherchieren und über Missstände zu
berichten.
ROG ( http://www.reporter-ohne-grenzen.de ) fordert, die
Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts bei
Journalisten wieder aufzuheben. Diese Berufsgruppe muss
genau wie Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete
grundsätzlich vor den Ermittlungsmaßnahmen des BKA
geschützt werden. Die Aufteilung der
Berufsgeheimnisträger in zwei Gruppen, wie sie seit
Beginn des Jahres in § 160a in der Strafprozessordnung
vorgesehen ist, muss aufgehoben werden.
Weitere Informationen
Anja Viohl, Reporter ohne Grenzen
Tel.: 030 615 85 85
http://www.reporter-ohne-grenzen.de
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