Seit Anfang 2008 darf in Deutschlands Kneipen
eigentlich nicht mehr geraucht werden. Je nach Bundesland
sollten nach und nach die Aschenbecher von den Tischen
geräumt und Raucher vor die Kneipentür verbannt werden
– so die Theorie.
Mitte 2009 zeigt nun die Praxis: die Raucher sind nicht so
einfach von der Bildfläche verschwunden. Ganz im
Gegenteil: die Gegenwehr gegen das Rauchverbot ist enorm.
Besonders Wirte, die nach der Einführung des
Rauchverbotes Umsatzeinbußen bis zu 70% hinnehmen
mussten, erweisen sich als äußerst einfallsreich und
sehr kreativ wenn es darum geht, ihre rauchenden Gäste
bei Laune zu halten.
Von der Kneipe zum
Raucherclub
In NRW und Bayern ist die Umgehung des Rauchverbotes
denkbar einfach. Mit der Umbenennung einer Kneipe in
einen „Raucherclub“ wird das bestehende Rauchverbot
schlichtweg ausgehebelt. Die Gaststätte wird zu einer Art
geschlossenen Gesellschaft – einem Verein, in den nur
eingetragene Mitglieder mit einem Mitgliederausweis
Zutritt haben, um ungestraft weiter beim Bier zu qualmen.
Raucherclubs fallen nicht unter das
Nichtraucherschutzgesetz, denn hier gilt Vereinsrecht. Es
bedarf einer Mitgliederstruktur, einer Satzung und eines
Mitgliedsbeitrags, den die Wirte auch noch selbst
bestimmen dürfen. Das Gesetz lässt diese Möglichkeit zu
und Deutschlands Gaststättenbetreiber nutzen sie
vermehrt. "Der Bedarf ist auf jeden Fall da", sagt
Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga) in NRW.
Statistiken
bestätigen Wegbleiben der Raucher
Laut einer aktuellen Studie der Gesellschaft für
Konsumforschung gehen sogar nicht nur die Nikotinliebhaber
seit der Einführung des Rauchverbots weniger feiern,
sondern auch die Nichtraucher bleiben den Kneipen fern.
Besonders stark ist der Besucherrückgang dabei in
Etablissements, in denen nun nicht mehr geraucht werden
darf. 53,3 Prozent der Raucher gaben an, diese Lokale
jetzt nicht mehr zu besuchen. 22,5 Prozent der
regelmäßigen Raucher bevorzugen nun Bars, die in
Raucherklubs umgewandelt wurden. Ein Grund mehr für
Wirte, selbst aktiv zu werden.
Erst Speiselokal,
dann Raucherclub
Findige Wirte haben eine zeitliche Alternative gefunden,
wenn es darum geht, Essen und Rauchen in Einklang zu
bringen. So bleiben beispielsweise bis 22 Uhr alle Kippen
aus und die Gäste erhalten Speisen und Getränke in
rauchfreien Räumen. Ab 22 Uhr wird die Gaststätte dann
zum Raucherclub umbenannt und es darf gequalmt werden, was
das Zeug hält. Von vielen Gastrobetreibern wird diese
Lösung aus ganz pragmatischen Gründen gewählt. Der
Umsatz wird meist nicht über das Essen eingefahren,
sondern über den Getränkeabsatz generiert. Fallen die
rauchenden Gäste weg, weil sich Essen, Getränke und
Qualm nicht vereinbaren lassen, brechen in vielen Fällen
die Umsätze einfach weg – das kann sich kein Wirt
leisten.
Keine Angst vor „Raucherpolizei“
Wer seine Kneipe als Raucherclub verpackt, muss in NRW
zurzeit keine Sanktionen befürchten. Weder die Einhaltung
des Nichtraucherschutzes noch des Vereinsgesetzes werden
flächendeckend kontrolliert. "Natürlich überprüfen wir
im Rahmen der normalen Dienstkontrollen auch die
Einhaltung des neuen Gesetzes. Außerhalb der normalen
Kontrollen reagieren wir auf Beschwerden. Kneipenbetreiber
müssen in der Lage sein, unseren Außendienstmitarbeitern
Vereinssatzung und Mitgliederlisten vorzulegen", sagt
Michael Zimmermann, stellvertretender Leiter des
Ordnungsamtes Düsseldorf. Eine "Task Force " Rauchverbot
könne es allerdings allein schon aus personellen Gründen
gar nicht geben. Zimmermann: "Wir sind keine
Raucherpolizei und werden auch keinen Kreuzzug gegen
Raucher führen."
Optische Trennung von Rauchern und Nichtrauchern nicht
ausreichend
Selbst zubereitetes Essen und Zigarettenqualm in einem
Raum ohne Abtrennung – die beiden Tatsachen passen laut
Nichtraucherschutzgesetz nicht zusammen. In vielen
Gaststätten wird trotzdem an der Theke und an einigen
Tischen geraucht, während im Rest des Restaurants
Rauchverbot herrscht. Eine räumliche Trennung wie das
Gesetz es fordert, liegt hier nicht vor. Aber immerhin
beruhigen sich viele Wirte mit der Ausrede: „Wer isst,
sieht keinen Raucher“. Beschwerden gibt es kaum. Im
Gegenteil: die Raucher sind meist froh, dass sie nach dem
Essen aufstehen und an der Theke eine Zigarette rauchen
dürfen.
Am Gesetz vorbei: unterschiedlicher
Bodenbelag
Viele Gastronomen pfuschen mit Rücksicht auf ihre
Existenz. Sie erlauben das Rauchen in ihrer Gaststätte
während sie Essen ausgeben. So mancher Wirt agiert in
einer mühsam erkämpften Grauzone: so scheint der
Unterschied entscheidend, ob eine Frikadelle in der Kneipe
oder an einem anderen Ort gemacht wurde, sagt Detlef
Weisweiler von der Ubierschänke in der Kölner Südstadt.
Den Streit habe er schon mal mit der Stadt ausfechten
müssen. Weil die angebotenen Speisen nicht in der Kneipe
sondern an anderen Orten zubereitet wurden, könne er sie
anbieten und gleichzeitig das Rauchen zumindest im
Tresenbereich erlauben. Zusätzlich markieren zwei
unterschiedliche Bodenbeläge innerhalb der Einraum-Kneipe
den Unterschied zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich.
Offiziell firmiert die Schänke als Raucherkneipe. Sie
biete als besonderen Service einen Bereich für
Nichtraucher, so der Wirt.
Weitere Informationen unter www.green-line.de
Textlänge: 4.549 Zeichen (ohne Leerzeichen), 5.285 Zeichen (mit Leerzeichen)
Ansprechpartner:
GRT Wuttke GmbH
Cappenberger Str. 51
44534 Lünen
Lothar Wuttke, info@green-line.de
Martin Idem, presse@green-line.de
Telefon: 02306/76540



