Nach Einführung des Nichtraucherschutzes in Deutschland vor einigen Monaten sehnt sich so mancher Raucher die Zeit zurück, in der er überall ungestört und ohne Rücksichtnahme seinen blauen Dunst verbreiten konnte.
2004 hat man sich in ganz anderer Art und
Weise mit den Gefahren des Passivrauchens und dem
Nichtraucherschutz befasst als heute. § 5 der
Arbeitsstättenverordnung hat für alle Arbeitnehmer
geregelt, dass der Arbeitgeber seine Belegschaft wirksam
vor den Gefahren des Tabakrauches schützen sollte. In
Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr musste der
Arbeitgeber nur insoweit Schutzmaßnahmen treffen, als es
die „Natur des Betriebes und die Art der
Beschäftigung“ es zuließen. Außenahmen gab es bei
dieser Regelung schon für die Gastronomie, Restaurants
und andere Betriebe mit Publikumsverkehr. An ein
generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen war da
noch nicht zu denken.
Damals beschäftigten sich vor allem große Verwaltungen
und öffentlich Träger und Betriebe der Gastronomie oder
der Hotellerie mit dem Schutz der Nichtraucher in ihren
Räumen. Die Frage die sich stellte lautete fast immer
gleich: wie erreichen wir einen größtmöglichen Schutz
für Mitarbeiter, Kunden oder Gäste vor dem blauen
Dunst.
Die Lüftung durch Fenster war mit Abstand
die günstigste Variante, um Frischluft zuzuführen und
den lästigen Zigarettenqualm loszuwerden. Keine
Anschaffungskosten, keine Montage, weder Wartung noch
Reparaturen teuerer Anlagen. Leider bedeutete dies aber
auch erhebliche Energieverluste, vor allem im Winter. Die
warme Heizungsluft strömte aus Türen und Fenstern und
ging ungenutzt verloren. Vor allem in großen Städten war
zudem die Fensterlüftung nicht immer sinnvoll. Die
Außenluft ist gerade in Ballungsgebieten mit vielen
Schadstoffen belastet; Straßengeräusche, Staub und
Schmutz dringen in die Räume. Erschwerend hinzu kam, dass
bei starker Zigarettenrauchentwicklung auch die
Frischluftzufuhr nicht mehr ausreichend war. Besonders in
der Gastronomie und Hotellerie wurden zur Luftverbesserung
deshalb oft Abluftventilatoren eingesetzt. Sie zeichneten
sich zwar durch niedrige Anschaffungskosten aus – diese
werden leider durch die sehr hohen und teuren
Energieverluste wieder wettgemacht. Die Installation von
Abluftventilatoren ist generell nur an Außenwänden
möglich und ohne Zuluft kaum ausreichend, um
Zigarettenqualm loszuwerden. Der gravierende Nachteil: bei
ungünstiger Luftströmung nehmen die
Geruchsbelästigungen (z. B. durch Gerüche aus den
Toiletten) noch zu.
Be- und Entlüftungsanlagen sowie Klimaanlagen hatten
schon damals bei optimaler Planung eine hervorragende
Wirkung. Da sie aber nicht ohne große Umbaumaßnahmen in
die vorhandenen Räume eingebaut werden können, kamen sie
im Regefalle nur in neu erbauten Betrieben zum Zuge. Die
Anlagen sind nichts für den kleinen Geldbeutel: hohe
Anschaffungskosten, erhebliche tägliche Betriebskosten
und regelmäßig anfallende Wartungskosten belasten das
Budget. Die Gefahr: werden die Anlagen nicht regelmäßig
gewartet, entwickeln sie sich zu wahren
„Dreckschleudern“.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Be- und Entlüftungsanlagen
und Klimaanlagen sind Luftreinigungssysteme in der
Anschaffung sehr günstig und höchst wirksam. Die Systeme
können nachträglich in jedem Raum steckerfertig und ohne
Aufwand installiert und wieder demontiert werden. Bei
optimaler Platzierung der Geräte kann die übliche
Frischluftzufuhr im Idealfall um 33,3% reduziert werden.
Zigarettenrauch und Schwebstoffe aus der Raumluft werden
in elektrostatisch arbeitenden Filtern festgehalten, die
alle 3 – 12 Wochen gereinigt werden. Heute werden diese
Geräte noch gerne in abgeschlossenen Raucherräumen
eingesetzt.
Seit Anfang 2008 ist in Deutschland nun endgültig Schluss mit der Qualmerei in der Öffentlichkeit. Der Nichtraucherschutz wurde, leider nicht länder-einheitlich, gesetzlich festgeschrieben. Nichtraucher triumphieren - Raucher fühlen sich immer mehr diskriminiert und ausgegrenzt. Tatsächlich werden sie weder auf öffentlichem Territorium noch in Gaststätten oder Betrieben mit Publikumsverkehr geduldet. Die Fragestellung der Unternehmer hat sich dahingehend verändert, dass sie sich nun nicht mehr um die Nichtraucher, sondern um die Raucher „kümmern“ müssen. Die einfachste Variante lautet in dem Fall: Rauchverbote in den Innenräumen und Raucher vor die Tür. Doch das, so wurde schnell festgestellt, ist nicht die optimale Lösung. Ansammlungen von Raucher vor Eingangstüren, mit Kippen übersäte Gänge und Beete oder Heimlichraucher belasten das Image vieler Betriebe. Viele Unternehmen bemühen sich deshalb um alternative Lösungen, Raucher unterzubringen und stellen ihnen Raucherunterstände, Pavillons oder Raucherkabinen zur Verfügung. Ihre Gründe: Einhaltung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes, zufriedene Kunden, Mitarbeiter und Gäste, Imagegewinn und Kostenreduzierung.
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