(München/Planegg, 31. März 2010) – Das Mindestalter für Mitglieder herabsetzen, eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer einführen, einen zusätzlichen Vorstand aufnehmen, den Wortlaut einer veralteten Klausel anpassen – es gibt zahlreiche Anlässe, warum ein Verein seine Satzung ändern will oder muss. Wie eine solche Änderung erfolgen kann, ist in der Vereinssatzung selbst fixiert. Meist muss dafür eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Für die Verantwortlichen bedeutet dies einen erheblichen organisatorischen Aufwand – unter Beachtung strenger Formalien. Wird etwas Wichtiges vergessen, war die Arbeit am Ende umsonst.
Wem das Thema unter den Nägeln brennt, der kann sich in Kürze mit überschaubarem Aufwand schlau machen: Experte Stefan Wagner bietet auf dem Vereinsportal von redmark ein kompaktes Online-Seminar an, in dem er erklärt, wie sich eine eingetragene Satzung erfolgreich, das heißt rechtlich wasserdicht, ändern lässt. Als Jurist und Seminarleiter, u.a. beim Deutschen Olympischen Sportbund, kennt er sich mit der Materie bestens aus und weiß, welche Fehler gern gemacht werden. Wagner zeigt alle wichtigen Schritte auf: welche Maßnahmen im Vorfeld zu ergreifen und welche Personen zu beteiligen sind, was in der Mitgliederversammlung nicht passieren sollte und was nach dem Beschluss der Satzungsänderung zu erledigen ist. Neben den unterschiedlichen Anlässen thematisiert er die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricke und beantwortet die Frage, wie sich die Wirksamkeit einer Satzungsänderung steuern lässt.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine Vereinssatzung bereit zu halten, um aktiv mitarbeiten zu können. Während der Veranstaltung können Zwischenfragen gestellt werden. Das Online-Seminar „Wie plane und organisiere ich eine perfekte Satzungsänderung?“ findet am Dienstag, den 27. April 2010 um 18:30 Uhr statt, dauert rund 90 Minuten und ist kostenlos. Anmeldungen sind über die Homepage von redmark verein möglich.
Über redmark
verein:
Unter der Marke redmark verein hat sich die Haufe-Lexware
GmbH & Co. KG mit ihrem hochwertigen Angebot zur
Vereinsführung seit 20 Jahren als kompetenter Partner der
Vereine und Verbände etabliert. Die Marke steht für
komfortable Vereinssoftware, rechtssicheres Wissen rund um
die Vereinsarbeit und Weiterbildung und Beratung für
kleine und große Vereine. Als eines der führenden
Medienunternehmen steht die Haufe Mediengruppe für
hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke
Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und
Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800
Produkte sowie jährlich über 150 Neuerscheinungen. Zu
den bekannten Marken der Haufe Mediengruppe gehören:
redmark, Haufe, LEXWARE, VCW. Zahlreiche Online-Portale
öffnen den Weg zu aktuellem Wissen, Communitys und Foren
im Internet. Die Haufe Mediengruppe betreut über eine
Million Kunden.
Pressekontakt
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Hindenburgstr. 64
79102 Freiburg
Tel: 0761/3683-940
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Internet: http://www.redmark-presse.de/verein
Unternehmenskontakt
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Telefon: 0761/3683-940
Telefax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de



