Frankfurt/Main, 30. Juli 2009. Was 2005 nicht möglich war, macht eine Gesetzesänderung inzwischen möglich: Seit dem 1. Dezember 2008 können auch Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld (Kug) bekommen. Darauf weist der in Frankfurt ansässige Personaldienstleister Manpower Deutschland hin. Voraussetzung sei, dass ein Kundenunternehmen für seine eigenen Stammmitarbeiter ebenfalls Kurzarbeit beantrage. Erreicht wurde diese für die Zeitarbeitsbranche neue Option durch eine entsprechende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Mit dem „Kurzarbeitergeld plus“ sind rückwirkend zum 1. Juli 2009 aus Sicht der Unternehmen die Rahmenbedingungen für Anträge auf Kurzarbeit sogar noch einmal verbessert worden.
„Dank der Änderungen sind die Beschäftigten in der
Zeitarbeitsbranche jetzt auch hinsichtlich der Kurzarbeit
den Arbeitnehmern anderer Branchen gleichgestellt“,
betonte der Arbeitsmarktexperte von Manpower, Marcel
Pelzer. „Kurzarbeit trägt zur Sicherung von
Arbeitsplätzen bei.“ Manpower bietet Pelzer zufolge
kurzarbeitenden Mitarbeitern die Chance, sich weiter zu
qualifizieren. Außerdem können sie an ehrenamtlichen
Aktionen wie den „24 HELP – Der Manpower Social Day“
teilnehmen.
Bis zum Frühjahr dieses Jahres war die Zahlung von
Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche rechtlich
unmöglich. Vor diesem Hintergrund hatte das
Bundessozialgericht in Kassel jüngst in einem Fall aus
dem Jahr 2005 entschieden, damals sei zu Recht kein
Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten einer
Zeitarbeitsfirma bewilligt worden (AZ B7 AL 3/08 R).
Wie die Neuregelungen funktionieren
Wird für die Stammbelegschaft eines Kundenunternehmens
Kurzarbeit eingeführt, können dort beschäftigte
Zeitarbeiter ebenfalls kurzarbeiten. Sie müssen nicht
abgemeldet werden. Den Kurzarbeitsantrag stellt das
Zeitarbeitsunternehmen für seine Mitarbeiter. Die früher
geltende Verpflichtung eines 100-prozentigen
Arbeitsausfalls entfällt. Wie andere Arbeitgeber zahlt
das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber den
Beschäftigten in Kurzarbeit für die von ihnen
tatsächlich geleistete Arbeitszeit Lohn und Gehalt. Die
Agentur für Arbeit gleicht dem Zeitarbeitnehmer in der
Phase der Kurzarbeit entstehende Einkommensverluste über
das Kurzarbeitergeld teilweise aus.
Den Unternehmen erstattet die Bundesagentur für Arbeit
die Sozialversicherungsbeiträge vollständig vom siebten
Monat des Kug-Bezugs an. Dies gilt rückwirkend seit dem
1. Juli für die ab dem 1. Januar 2009 beantragte
Kurzarbeit. Dieses sogenannte „Kurzarbeitergeld plus“
ist bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt.
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und Human Resources Lösungen. Manpower unterhält
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seinen Mitarbeitern weltweit einen festen Arbeitsplatz mit
Weiterbildungs- und Aufstiegschancen. Die Vision von
Manpower besteht darin, führend in der Entwicklung und
Bereitstellung von Dienstleistungen zu sein, mit denen
Kunden und Bewerber in der sich ändernden Welt der Arbeit
erfolgreich sein können.



